Die Generalversammlung des Ökumenewerks

Die Generalversammlung des Ökumenewerks bei ihrer konstituierenden Sitzung am 18. April 2026 in der Hauptkirche St. Katharinen in Hamburg.

Die Generalversammlung: Zusammensetzung und Aufgaben

Das höchste Leitungsorgan des Ökumenewerks der Nordkirche ist die Generalversammlung. Sie wird alle sechs Jahre neu gebildet und besteht aus 73 Delegierten aus allen Kirchenkreisen der Nordkirche, der Synode, des Missionskonvents und dem Verein der Freunde der Breklumer Mission. Und auch die Kirchenkreise wählen 42 Delegierte, die Synode der Nordkirche acht.

Vorsitzende der Generalversammlung ist als Mitglied des Bischofskollegiums der Nordkirche Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. Weiter gehören der Generalversammlung 18 Vertreter und Vertreterinnen des Missionskonvents im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland an und zwei Delegierte vom Verein der Freunde der Breklumer Mission in Nordschleswig.

Die Generalversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr, meist Anfang September, zu einer turnusmäßigen Sitzung.

Gut zu wissen: Kriterien der Zusammensetzung der Generalversammlung

§ 3 der Wahlordnung des Ökumenewerks sieht unterschiedliche zu erfüllende Kriterien für die Entsendung in die Generalversammlung vor. Dies soll eine möglichst ausgewogene und breit aufgestellte Generalversammlung ermöglichen:

  • mindestens 37 der 73 Mitglieder müssen Ehrenamtliche sein
  • mindestens 30 Mitglieder müssen Frauen sein
  • mindestens 14 Mitglieder dürfen zum Wahl- oder Entsendezeitpunkt nicht älter als 30 Jahre sein
  • die unterschiedlichen Wahlkörper haben entsprechende Kriterien zu erfüllen, um das o. g. Ziel zu erreichen 
  • werden die Kriterien nicht erfüllt, bleiben Plätze unbesetzt

Stellvertretungen sind in „ausreichender Zahl“ zu bestimmen

Zum Nachlesen: Die Aufgaben der Generalversammlung

„Wächter“ der satzungsgemäßen Arbeit gem. § 6 Abs. 1 und 2 der Satzung:

  • Entgegennahme und Diskussion des Jahresberichts des Vorstands (September 2026)
  • Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung
  • Beschluss des Haushaltsplans •Aufnahme oder Beendigung von Arbeitszweigen
  • Schwerpunktsetzung anhand der definierten Ziele des Werkes
  • Satzungsänderungen und ggf. Auflösung
  • Beratung von Anträgen der Mitträger
  • Mitwirkung an Entscheidungen des Vorstands durch Empfehlungen, Anträge oder Anfrage
  • Wahl des/der Direktor*in im Einvernehmen mit der Kirchenleitung
  • vor allem aber gemeinsames inhaltliches Arbeiten

Aktuell: Unsere Berichterstattung über die Tagungen der Generalversammlung des Ökumenewerks

Weitere Informationen zur Generalversammlung vom 18. April 2026 finden Sie hier.