Förderprogramm für Migrant*innen

Förderprogramm Migrant*innen
Förderprogramm für Migrant*innen „Migrantische Selbstorganisationen stärken“

Migrantische Selbstorganisationen stärken

Das Förderprogramm für Migrant*innen:

Migrant*inneninitiativen sind an Schnittstellen von Entwicklungspolitik, Integration und im Voranbringen von Antirassismus tätig. Sie engagieren sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Entwicklungszusammenarbeit. Ihre Projekte informieren und berichten, beteiligen und bilden, spiegeln Kultur und Kunst wider, empowern und vernetzen. Diese wichtige Arbeit möchte das Ökumenewerk der Nordkirche mit seinem niedrigschwelligen „Förderprogramm Migrantische Selbstorganisationen stärken“ unterstützen. Das Förderprogramm für Migrant*innen ist Teil der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Ökumenewerk der Nordkirche

Wer kann eine Förderung beantragen?
  • Migrant*innen in einer Gruppe aus Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern,
  • Initiativen oder Kirchengemeinden, die gemeinsam mit Migrant*innen in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit aktiv sind

und die

  • entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit machen möchten,
  • ihre Gruppe / Initiative stärken (Empowerment) und sich besser vernetzen möchten,
  • ihre Arbeit in der Öffentlichkeit sichtbar machen wollen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
  • Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg, Schleswig-Holstein undMecklenburg-Vorpommern
  • Aktivitäten zur Vernetzung von Migrant*innen untereinander
  • Qualifizierung und Fortbildungen für Migrant*innen(organisationen) sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation von MSOs (Empowerment)

Fördersumme: maximal 3.000,00 €. Die Gruppen und Initiativen sollten – wenn möglich – einen Eigenanteil einbringen. Dazu kann auch ehrenamtliche Arbeit gezählt werden (siehe Merkblatt zu „Valorisierung“).

Bei der Bearbeitung der Anträge geht es nicht nur um das beantragte Geld, sondern auch um Vernetzung und Dialog – untereinander und mit anderen, damit entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Empowerment gelingen und migrantisches Engagement sichtbarer wird.

Seit dem Start des Förderprogramms 2011 gibt es zahlreiche Beispiele gelungener Projekte: Hierzu zählen zum Beispiel internationale Begegnungen, Theaterfestivals, internationaler Jugendaustausch, interkulturelle Straßenfeste oder Informationen über Länder auf allen Kontinenten. Aber auch kleinere Projekte vor Ort wie die Förderung von Vereinsgründungen u.ä. wurden erfolgreich umgesetzt.

Antragstellung beim Förderprogramm für Migrant*innen

Über die Anträge entscheidet viermal jährlich ein Vergabeausschuss. Die Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch den Vergabeausschuss beginnen. Anträge sollten rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Förderprogramms „Migrantische Selbstorganisationen stärken“ eingereicht werden.

Sitzungen des Vergabeausschusses und Antragsfristen 2025:

Ausschusssitzung am 14.02.2025 (verschoben auf 21.03.2025) (Antragsfrist 17.01.2025)
Ausschusssitzung am 25.04.2025 (Antragsfrist 31.03.2025)
Ausschusssitzung am 04.07.2025 (Antragsfrist 02.06.2025)
Ausschusssitzung am 10.10.2025 (Antragsfrist 14.09.2025)

Hinweis: Anträge können bis zu den oben angegebenen Antragsfristen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Anträge nachrangig beraten werden. Kleinanträge bis zu 500,00 € können in der Regel jederzeit mit mindestens drei Wochen Vorlauf gestellt werden.

Diese Unterlagen benötigen wir bei Antragstellung
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung des geplanten Projekts
  • Kosten- und Finanzierungsplan (im Antragsformular oder separat)
  • Informationen über die Organisation
  • bei einem Verein/einer gemeinnützigen Organisation: Vereinsregister-Auszug, Freistellungsbescheid, Satzung
  • Sofern vorhanden: Selbstdarstellung / Flyer

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Kontakt und Information: