Förderprogramm für Migrant*innen

Förderprogramm Migrant*innen
Förderprogramm für Migrant*innen „Migrantische Selbstorganisationen stärken“

Migrantische Selbstorganisationen (MSO) stärken

Das Förderprogramm für Migrant*innen:

Förderprogramm „MSO stärken“ – Hintergrund

Migrantinneninitiativen sind an Schnittstellen von Entwicklungspolitik, Integration und im Voranbringen von Antirassismus tätig. Sie engagieren sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Entwicklungszusammenarbeit. Ihre Projekte informieren und berichten, beteiligen und bilden, spiegeln Kultur und Kunst wider, empowern und vernetzen. Diese wichtige Arbeit möchte das Ökumenewerk der Nordkirche mit seinem niedrigschwelligen „Förderprogramm Migrantische Selbstorganisationen stärken“ unterstützen. Das Förderprogramm für Migrantinnen ist Teil der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Ökumenewerk der Nordkirche.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?
  • Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg, Schleswig-Holstein undMecklenburg-Vorpommern
  • Aktivitäten zur Vernetzung von Migrant*innen untereinander
  • Qualifizierung und Fortbildungen für Migrant*innen(organisationen) sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation von MSOs (Empowerment)

Fördersumme: maximal 3.000,00 €. Die Gruppen und Initiativen sollten – wenn möglich – einen Eigenanteil einbringen. Dazu kann auch ehrenamtliche Arbeit gezählt werden (siehe Merkblatt zu „Valorisierung“).

Bei der Bearbeitung der Anträge geht es nicht nur um das beantragte Geld, sondern auch um Vernetzung und Dialog – untereinander und mit anderen, damit entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Empowerment gelingen und migrantisches Engagement sichtbarer wird.

Wer kann eine Förderung beantragen?
  • Migrant*innen in einer Gruppe aus Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern,
  • Initiativen oder Kirchengemeinden, die gemeinsam mit Migrant*innen in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit aktiv sind

und die

  • entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit machen möchten,
  • ihre Gruppe / Initiative stärken (Empowerment) und sich besser vernetzen möchten,
  • ihre Arbeit in der Öffentlichkeit sichtbar machen wollen.

Seit dem Start des Förderprogramms 2011 gibt es zahlreiche Beispiele gelungener Projekte: Hierzu zählen zum Beispiel Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, interkulturelle Film- und Theaterfestivals, Ausstellungen, interkulturelle Straßenfeste oder Informationen über Länder auf allen Kontinenten. Aber auch kleinere Projekte wie die Förderung von Vereinsgründungen u.ä. wurden erfolgreich umgesetzt.

Antragstellung beim Förderprogramm „MSO stärken“

Förderprogramm MSO stärken Vergabeausschuss Januar 2025

Vergabeausschuss:

Über Großanträge (beantragte Förderung 501,00 € bis 3.000,00 €) entscheidet viermal jährlich ein Vergabeausschuss. Die Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch den Vergabeausschuss beginnen. Anträge sollten rechtzeitig und mit allen erforderlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle des Förderprogramms „Migrantische Selbstorganisationen stärken“ eingereicht werden.

Sitzungen des Vergabeausschusses und Antragsfristen 2025/2026:

letzte Ausschusssitzung 2025: 10.10.2025 (Antragsfrist 14.09.2025)

erste Sitzung 2026: Mitte Februar 2026 (Antragsfrist: 05.01.2026; Projektstart sollte nicht vor dem 01.03.2026 sein)

Hinweis: Anträge können bis zu der oben angegebenen Antragsfrist eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können.

Foto: Der Vergabeausschuss und das Team der Geschäftsstelle des Förderprogramms „MSO stärken“ im Januar 2025. Asem Alsayjare, Gerhard Thimm, Dorothe Cremer, Christa Prüßner, Peter Mansaray, Madeline Danquah, Dr. Katherine Braun, Davood Nayebzada, Dr. Chisha Chakanga. (Foto: © Ökumenewerk)

Kleinanträge:

Kleinanträge bis zu 500,00 € können in der Regel jederzeit mit mindestens drei Wochen Vorlauf gestellt werden.

Diese Unterlagen benötigen wir bei Antragstellung
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung des geplanten Projekts
  • Kosten- und Finanzierungsplan (im Antragsformular oder separat)
  • Informationen über die Organisation
  • bei einem Verein/einer gemeinnützigen Organisation: Vereinsregister-Auszug, Freistellungsbescheid, Satzung
  • Sofern vorhanden: Selbstdarstellung / Flyer

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.

Aktuelles:

Bis zum 23.11.2025 ist die Geschäftsstelle unseres Förderprogramms „Migrantische Selbstorganisationen stärken“ nicht besetzt. Anfragen werden ab dem 24.11.2025 so schnell wie möglich bearbeitet.

Wir erhalten mehr Förderanträge als Mittel zur Verfügung stehen. Daher können nicht alle Anträge bewilligt werden. Auch im Fall einer Bewilligung wird häufig nicht der volle beantragte Betrag bewilligt, sondern ein Teilbetrag. Daher empfehlen wir, auch andere Förderorganisationen oder Spender*innen anzusprechen.

Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Kontakt und Information: