Förderprogramm für Migrant*innen

Förderprogramm Migrant*innen
Förderprogramm für Migrant*innen „Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung“

Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung

Das Förderprogramm für Migrant*innen

Migrant*inneninitiativen sind an Schnittstellen von Entwicklungspolitik, Integration und im Voranbringen von Antirassismus tätig. Sie engagieren sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Entwicklungszusammenarbeit. Ihre Projekte informieren und berichten, beteiligen und bilden, spiegeln Kultur und Kunst wider, empowern und vernetzen. Diese wichtige Arbeit möchte das Ökumenewerk der Nordkirche mit seinem niedrigschwelligen Förderprogramm „Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung“ stärken. Das Förderprogramm für Migrant*innen ist Teil der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Ökumenewerk der Nordkirche der Nordkirche.

Wer kann eine Förderung beantragen?
  • Migrant*innen in einer Gruppe aus Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern,
  • Initiativen oder Kirchengemeinden, die gemeinsam mit Migrant*innen in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit aktiv sind

und die

  • entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit machen möchten,
  • ihre Gruppe / Initiative stärken (Empowerment) und sich besser vernetzen möchten,
  • ihre Arbeit in der Öffentlichkeit sichtbar machen wollen.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
  • Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg, Schleswig-Holstein undMecklenburg-Vorpommern
  • Aktivitäten zur Vernetzung von Migrant*innen untereinander
  • Qualifizierung und Fortbildungen für Migrant*innen(organisationen) sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation von MSOs (Empowerment)

Fördersumme: maximal 3.000,00 €.. Die Gruppen und Initiativen sollten – wenn möglich – einen Eigenanteil einbringen. Dazu kann auch ehrenamtliche Arbeit gezählt werden (siehe Merkblatt zu „Valorisierung“).

Bei der Bearbeitung der Anträge geht es nicht nur um das beantragte Geld, sondern auch um Vernetzung und Dialog – untereinander und mit anderen, damit entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Empowerment gelingen und migrantisches Engagement sichtbarer wird.

Seit dem Start des Förderprogramms 2011 gibt es zahlreiche gelungene Beispiele aus der Förderarbeit wie internationale Begegnungen, Theaterfestivals, internationaler Jugendaustausch, interkulturelle Straßenfeste, Informationen über Länder auf allen Kontinenten aber auch kleinere Projekte vor Ort wie die Förderung von Vereinsgründungen u.ä.

Antragstellung beim Förderprogramm für Migrant*innen

Über die Anträge entscheidet viermal jährlich ein Vergabeausschuss. Die Projekte dürfen erst nach Über die Anträge entscheidet viermal jährlich ein Vergabeausschuss. Die Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch den Vergabeausschuss beginnen. Die Anträge sollten rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Förderprogramms „Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung“ eingereicht werden.

Sitzungen des Vergabeausschusses 2024:

Ausschusssitzung am 02.02.2024 (Antragsfrist 10.01.2024)
Ausschusssitzung am 19.04.2024 (Antragsfrist 24.03.2024)
Ausschusssitzung am 05.07.2024 (Antragsfrist 09.06.2024)
Ausschusssitzung am 11.10.2024 (Antragsfrist 15.09.2024)

Aufgrund der hohen Zahl der Anträge stehen für 2024 nur noch begrenzte Mittel zur Verfügung. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob für Ihr Projekt evtl. auch andere Fördermöglichkeiten in Frage kommen und/oder Sie bei unserem Förderprogramm evtl. auch eine geringere Summe beantragt werden könnte.

Hinweis: Anträge können bis zu den oben angegebenen Antragsfristen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Anträge nur nachrangig beraten werden. Kleinanträge bis zu 500,00 € können in der Regel jederzeit mit drei Wochen Vorlauf gestellt werden.

Aktuell ist die Geschäftsstelle nicht vollzählig besetzt. (Klein-)Anträge werden daher erst ab dem 09.09.2024 bearbeitet.

Bei Fragen rund um die Antragstellung nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Kontakt und Information: