Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung
Das Förderprogramm für Migrant*innen
Migrant*inneninitiativen sind an Schnittstellen von Entwicklungspolitik, Integration und im Voranbringen von Antirassismus tätig. Sie engagieren sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Entwicklungszusammenarbeit. Ihre Projekte informieren und berichten, beteiligen und bilden, spiegeln Kultur und Kunst wider, empowern und vernetzen. Diese wichtige Arbeit möchte das Ökumenewerk der Nordkirche mit seinem niedrigschwelligen Förderprogramm „Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung“ stärken. Das Förderprogramm für Migrant*innen ist Teil der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit im Ökumenewerk der Nordkirche der Nordkirche.
- Migrant*innen in einer Gruppe aus Hamburg, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern,
- Initiativen oder Kirchengemeinden, die gemeinsam mit Migrant*innen in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit aktiv sind
und die
- entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit machen möchten,
- ihre Gruppe / Initiative stärken (Empowerment) und sich besser vernetzen möchten,
- ihre Arbeit in der Öffentlichkeit sichtbar machen wollen.
- Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg, Schleswig-Holstein undMecklenburg-Vorpommern
- Aktivitäten zur Vernetzung von Migrant*innen untereinander
- Qualifizierung und Fortbildungen für Migrant*innen(organisationen) sowie Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation von MSOs (Empowerment)
Fördersumme: maximal 3.000,00 €.. Die Gruppen und Initiativen sollten – wenn möglich – einen Eigenanteil einbringen. Dazu kann auch ehrenamtliche Arbeit gezählt werden (siehe Merkblatt zu „Valorisierung“).
Bei der Bearbeitung der Anträge geht es nicht nur um das beantragte Geld, sondern auch um Vernetzung und Dialog – untereinander und mit anderen, damit entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Empowerment gelingen und migrantisches Engagement sichtbarer wird.
Seit dem Start des Förderprogramms 2011 gibt es zahlreiche gelungene Beispiele aus der Förderarbeit wie internationale Begegnungen, Theaterfestivals, internationaler Jugendaustausch, interkulturelle Straßenfeste, Informationen über Länder auf allen Kontinenten aber auch kleinere Projekte vor Ort wie die Förderung von Vereinsgründungen u.ä.
Antragstellung beim Förderprogramm für Migrant*innen
Über die Anträge entscheidet viermal jährlich ein Vergabeausschuss. Die Projekte dürfen erst nach Über die Anträge entscheidet viermal jährlich ein Vergabeausschuss. Die Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch den Vergabeausschuss beginnen. Die Anträge sollten rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Förderprogramms „Gemeinsam für entwicklungspolitische Bildung“ eingereicht werden.
Sitzungen des Vergabeausschusses und Antragsfristen 2024/2025:
Ausschusssitzung am 11.10.2024 (Antragsfrist 15.09.2024)
Ausschusssitzung am 14.02.2025 (Antragsfrist 17.01.2025)
Die weiteren Termine 2025 werden so bald wie möglich bekanntgegeben.
Hinweis: Anträge können bis zu den oben angegebenen Antragsfristen eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Anträge nur nachrangig beraten werden. Kleinanträge bis zu 500,00 € können in der Regel jederzeit mit drei Wochen Vorlauf gestellt werden.
Hinweis für 2024: Für dieses Jahr stehen nur noch begrenzte Mittel ausschließlich für Kleinanträge (bis 500,00 €) zur Verfügung.
Bei Fragen rund um die Antragstellung nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.