„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum mangelhaften Klimaschutz in Deutschlands ist bahnbrechend und bestätigt unsere Jahre lange Arbeit für mehr Klimagerechtigkeit im Ökumenewerk der Nordkirche. Das Urteil gibt dem 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens eine verfassungsrechtliche Verbindlichkeit und definiert Klimaschutz erstmalig als Grundrecht – vor allem auch für zukünftige Generationen. Damit muss die Bundesregierung ihre Klimaschutzmaßnahmen massiv auf das verbleibendes Treibhausgasbudget für 1,5 Grad nachschärfen, um das Recht folgender Generationen auf eine lebenswerte Umwelt zu gewährleisten. Diese Generationengerechtigkeit ist Teil unsere Arbeit zu Klimagerechtigkeit und verbindet sich mit den Forderungen von Fridays for Future und unserem Engagement bei Churches for Future und bei Tschüss Kohle“, sagt Referentin Ulrike Eder.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019 als „epochales Urteil“ begrüßt: „Aus meiner Sicht ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ein epochales Urteil, über das ich mich deswegen sehr freue.