Hinweisgeberschutzgesetz

Im Juli 2023 wurde das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen. Es regelt grundlegend den Schutz von hinweisgebenden Personen und verpflichtet Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten, für die Hinweisgeber eine Meldestelle einzurichten, die diese Hinweise entgegennimmt. Damit sollen hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, zukünftig besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.

Für das Ökumenewerk der Nordkirche übernimmt die gemeinsame Meldestelle der EKD diese Aufgabe. Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie hier: https://www.nordkirche.de/meldestelle-hinweisgeberschutzgesetz